Berichte aus dem Rathaus

Bürgermeister Herbert Seitz

Berichte aus den Sitzungen vom Dezember 2024 und Januar 2025

Neuerlass einer Hebesatzsatzung für Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer, gültig ab 01.01.2025; Beratung und Beschlussfassung

Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 ergibt sich für die Städte und Gemeinden in Bayern die Aufgabe, neu über die Hebesätze zu entscheiden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich die Messbeträge geändert haben und das Aufkommen bei bestehendem Hebesatz eventuell nicht aufkommensneutral wäre. Als Hebesätze ab dem 01.01.2025 werden von der Verwaltung für die Grundsteuer A 260 v.H. und für die Grundsteuer B ebenfalls 260 v.H. vorgeschlagen. Aufgrund der aktuell vorliegenden Bescheide des Finanzamtes wird davon ausgegangen, dass mit einem Hebesatz von 260 v.H. für Grundsteuer A sowie Grundsteuer B ungefähr dasselbe Aufkommen wie in den Vorjahren erreicht wird. Zur Gewerbesteuer liegt ein Schreiben des Landratsamtes Nürnberger Land vor, in welchem geraten wird, die Gewerbesteuer anzuheben, da es ansonsten Schwierigkeiten bei eventuellen Kreditaufnahmen geben kann.

Der Stadtrat hat Kenntnis von den neuen Grundsteuermessbeträgen ab 01.01.2025 und beschließt auf deren Grundlage den Hebesatz für die Grundsteuer A von derzeit 350% auf 260% zu senken, den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 350% auch auf 260% zu senken und den Hebesatz der Gewerbesteuer von 325% auf 330% anzuheben.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Der Friedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung, die Grabgebühren dienen zur Deckung der Kosten und sollen nun erhöht werden. Die Grabgebühr für das Einzelgrab soll von 115,- Euro auf 140,- Euro für 12 Jahre Nutzungszeit erhöht werden, die Grabgebühr für das Familiengrab von 230,- Euro auf 280,- Euro für 12 Jahre Nutzungszeit und Tiefengräber von 80,- Euro auf 100,- Euro je 12 Jahre Nutzungszeit. Die evangelische Kirche hat ebenfalls ihre Kosten neu überrechnet und übernimmt die oben genannten Gebühren des städtischen Teils der Stadt Velden.

Der Stadtrat der Stadt Velden hat Kenntnis vom Entwurf der Änderung der Friedhofsgebührensatzung und beschließt die Änderung zum 01.01.2025.

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Jahresmeldung 2025

Bürgermeister Seitz teilt mit, dass zur Fortschreibung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms die Jahresanmeldung der Stadt Velden für 2025 bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden muss.

Für die Überarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das in 2024 aus zeitlichen Gründen nicht begonnen werden konnte, werden für 2025 wieder 35.000,- Euro angemeldet.

Mit der Städtebauförderung wurde besprochen, dass für den Platz unterhalb der Nürnberger Str. 10 und den Steg Eichgasse nur Planungskosten angemeldet werden (60.000,- Euro). Wenn Planung und genaue Ausführungskosten vorliegen, können diese bei Bedarf in 2025 noch beantragt werden und die Maßnahme kann eventuell noch begonnen werden.

Die Sanierung Nürnberger Str. 10 ist komplett bewilligt und wird in 2024 noch abgerechnet. Für 2025 ist dafür keine Kostenanmeldung mehr erforderlich.

Der Stadtrat stimmt dem Jahresantrag 2025 zum Bayerischen Städtebauförderungsprogramm mit förderfähigen Kosten in Höhe von 95.000,- Euro zu. Der Eigenanteil der Stadt Velden (40% der förderfähigen Kosten) wird im Haushalt 2025 berücksichtigt.

Nachtragsangebot Fa. Schick für Geländerlackierung außen – Nürnberger Str. 10

Im Leistungsverzeichnis war ursprünglich ausgeschrieben, dass das Geländer pulverbeschichtet wird. Davon hat man allerdings abgesehen, da dies sehr empfindlich ist und bei leichten Schäden nicht nachgebessert werden kann. Eine Alternative wäre das Geländer zu lackieren. Es liegt ein Angebot zur Geländerlackierung vor. Die Kosten für die Lackierung entsprechen in etwa den Kosten, die bei der Pulverbeschichtung eingespart wurden.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Nachtragsangebot der Fa. Schick, Turngasse 2, 91217 Hersbruck, i. H. von 6778,12 Euro brutto, für die Grundierung und Lackierung des Geländers in der Nürnberger Str. 10 und stimmt diesem zu.

Anschaffung eines Dampfstrahlers für den Bauhof

Für den Bauhof wird dringend ein Dampfstrahler benötigt, um unmittelbar nach den Wintereinsätzen die Salzreste zu entfernen, die immer zu großen Schäden an den Fahrzeugen führen. Es liegen dafür zwei Angebote vor.

Der Stadtrat hat Kenntnis von den Angeboten für den Dampfstrahler für den Bauhof und vergibt den Auftrag an den wenigstnehmenden Bieter, die Firma Hösch, Hauptstraße 54, 91257 Pegnitz zu einem Preis von 4.432,75 Euro brutto.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Velden (BGS-EWS, Neufestsetzung der Abwassergebühr)

Nach dem vierjährigen Kalkulationszeitraum ist Ende 2024 eine Unterdeckung von 116.006,78 Euro vorhanden. Da die Entwässerung eine kostendeckende Einrichtung sein muss und wir vom Landratsamt bei der Genehmigung des Haushalts 2024 aufgefordert wurden, neu zu kalkulieren, wurde dies von der Verwaltung durchgeführt. Für die nächsten vier Jahr ist in der Kalkulation bereits der neue Anbau an die Kläranlage für die Klärschlammpresse und die Kosten für die Klärschlammpresse selbst berücksichtigt. Diese Kosten sind in den Abschreibungen enthalten und beeinflussen die Abwassergebühr nicht maßgeblich. Hauptsächlichen Einfluss auf die Abwassergebühr verursachen die Unterhaltsmaßnahmen und die laufenden Kosten. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen durchgeführt, die auch in den nächsten Jahren laut gesetzlicher Vorgabe fortgeführt werden müssen. Bei den angenommenen Sanierungsmaßnahmen in einer Höhe von jährlich 130.000 – 150.000 Euro zusätzlich zu den laufenden Betriebskosten ergibt sich eine Abwassergebühr von 2,95 Euro/m³ (bisher 2,40 Euro/m³). Eine Grundgebühr wird weiterhin wie bisher nicht behoben. Die letzte Erhöhung fand vor mehr als 10 Jahren statt.

Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Velden (BGS-EWS) für die Stadtteile Velden und Pfaffenhofen sowie für Güntersthal, ein Ortsteil der Gemeinde Hartenstein, zu. Diese ist ab 01.01.2025 gültig.

Naturpark Fränkische Schweiz

Bürgermeister Seitz berichtet über die Versammlung mit dem Naturpark Fränkische Schweiz. Über den Naturpark wurde ein Zuschuss für die Ertüchtigung des Panoramaweges in Velden beantragt. Es wird allerdings in 2024 keine Bewilligungen der Regierung mehr geben, daher kann die geplante Erneuerung des Panoramaweges auch noch nicht begonnen werden. Ein 2. Projekt steht ebenso aus, nämlich der Wanderweg gegenüber Neuensorg. Die kaputten Hölzer, die zur Wegbegrenzung dienen und die kleine Brücke sollten erneuert werden. Da die Zuschussmittel der Regierung für das Jahr 2025 jedoch noch nicht klar sind, müssen wir abwarten. In der Versammlung wurden generell Sparmaßnahmen der Regierung für die Fördermittel angekündigt.

Kurzer Jahresrückblick

Bürgermeister Seitz merkt an, dass im Jahr 2024 wieder einige Projekte abgewickelt und/oder angestoßen wurden.

Das größte Projekt ist der Umbau der Scheune und des Haupthauses in der Nürnberger Straße in Velden, welches fast komplett abgeschlossen ist. Eine Eröffnungsfeier wird eventuell im April 2025 stattfinden. Es ist angedacht einen offiziellen Teil durchzuführen und im Anschluss einen Tag der offenen Tür für die Bevölkerung abzuhalten, der musikalisch von den verschiedenen Gruppierungen der Stadtkapelle ausgestaltet wird.

Im Bereich Kläranlage läuft das Projekt mit der Klärschlammpresse und dem entsprechenden Anbau des Gebäudes.

In der Schule wurde ein Sonnenschutz neu investiert.

Generell gesehen hat die Stadt Velden ohne Kredite in den letzten zwei Jahren und mit guten Zuschüssen kleinere und große Projekte gut abgewickelt.

Die Aufzählung ist natürlich nicht vollständig. Die Projekte waren nur möglich durch eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Gremium. Das zeigen auch die einstimmigen Beschlüsse bei den vielen Projekten. Dafür und für die Unterstützung bedankt sich Bürgermeister Seitz bei allen sehr herzlich. Bürgermeister Seitz ist überzeugt davon, dass die für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen genauso erfolgreich gemeinsam durchgeführt werden und wünscht allen eine schöne Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest.

Stadtrat Stefan Stein und Stadträtin Sabine Hörl bedanken sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit, auch bei der Verwaltung. Zudem freuen sie sich, dass besonders das Projekt „Umbau der Gebäude in der Nürnberger Straße in Velden“ gut gelaufen ist und keine weitere Kreditaufnahme benötigt wurde.