Zweitzählerablesung 2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Velden-Hartenstein-Vorra bittet um Meldung der Zählerstände bis 10. Januar 2025.

An alle Gebührenpflichtigen mit Zweitwasserzähler

Die Zählerstandablesung des Zweitzählers für das Verbrauchsjahr 2024 erfolgt nach wie vor durch den Gebührenpflichtigen selbst und nicht wie bei den Hauptzählern durch die automatische Übertragung per Funk (Riegelsteingruppe). 

Bitte teilen Sie uns daher den Zählerstand ab dem 01.12.2024 bis spätestens 10.01.2025 per Mail oder Brief mit. Sie können dafür gerne die unten abgedruckte Vorlage verwenden.

Eichfrist beachten

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Eichfrist von Zweitzählern sechs Jahre beträgt. Dies bedeutet, alle sechs Jahre muss der Zähler gewechselt werden. Abzugszähler mit abgelaufener Eichfrist (zum 31.12.2023) werden bei der Abrechnung für das Verbrauchsjahr 2024 nicht berücksichtigt. Daher bitten wir Sie, immer rechtzeitig einen Wechsel Ihres Zweitzählers zu veranlassen und uns hierfür auch immer gleich die erforderlichen Daten (Aus- und Einbaudatum, Zählerstand, Zählernummer, usw.) zu übermitteln.